Was ist eigentlich Bau- und Architektenrecht?
Bau- und Architektenrecht
Das private Baurecht umfasst die Rechtsverhältnisse zwischen Bauherren, Handwerker und Architekten. Fehler der Beteiligten können zu erheblichen finanziellen Einbußen für die jeweiligen Beteiligten führen.
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um den Hausbau zur Verfügung, insbesondere bei der Feststellung von Bauschäden, Einleitung von
Beweissicherungsverfahren, Geltendmachung von Mängelansprüchen des Bauherren und Zahlungsansprüchen der Handwerker, Mitteilung von Gewährleistungsfristen, Überprüfung von Verträgen und Begleitung von Bauvorhaben, Geltendmachung und der Durchsetzung der Honoraransprüche des Architekten sowie Durchsetzung der Forderungen von Handwerkerleistungen.
Sonja Becker – Ihre Kanzlei für Bau- und Architektenrecht
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